Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten
Die Leistungen des Heilpraktikers werden generell privat abgerechnet. Sie können jedoch bei
der privaten Krankenversicherung
Beihilfe-Stelle oder
bei einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung
von Ihnen eingereicht und abgerechnet werden. Gerne informiere ich Sie über die entstehenden Kosten im Vorfeld der Behandlung. Bitte sprechen Sie mich einfach an.